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was eine weiterbildung steuerlich zurückbringen kann

Tax Expert Redaktion · 12.06.2026 · 4 Minuten Lesezeit
Teilnehmende in einem beruflichen Weiterbildungsseminar

Eine Weiterbildung besteht steuerlich nicht aus einer Rechnung, sondern aus fünf oder sechs getrennten Positionen. Die Kursgebühr ist meist die kleinste davon — und die einzige, an die die meisten denken.

Beruflich veranlasste Fortbildungskosten gehören zu den Werbungskosten und sind der Höhe nach nicht begrenzt. Voraussetzung ist ein hinreichend konkreter Zusammenhang mit dem ausgeübten oder angestrebten Beruf. Bei einer Weiterbildung im bereits ausgeübten Beruf ist dieser Zusammenhang in der Regel unproblematisch.

Der Unterschied zur Erstausbildung

Steuerlich streng zu trennen ist die Erstausbildung. Aufwendungen für eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium sind keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben — und dort auf 6.000 Euro im Jahr begrenzt. Weil Sonderausgaben nicht in Folgejahre vorgetragen werden können, laufen sie bei Studierenden ohne Einkünfte häufig ins Leere.

Ab der zweiten Ausbildung — Masterstudium nach dem Bachelor, Meisterkurs nach der Gesellenprüfung, Fachweiterbildung im Beruf — greift dagegen der volle Werbungskostenabzug.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Positionen einer beruflichen Weiterbildung — Rechenstand 2026.
PositionAnsatz
Kurs-, Seminar-, Studien- und Prüfungsgebührentatsächliche Kosten
Fahrten zur Bildungsstätte (Auswärtstätigkeit)0,30 € je gefahrenem Kilometer, hin und zurück
Öffentliche Verkehrsmitteltatsächliche Kosten laut Beleg
Verpflegungsmehraufwand, Abwesenheit über 8 Stunden14 €
Verpflegungsmehraufwand, ganzer Tag (24 Stunden)28 €
An- und Abreisetag bei mehrtägiger Fortbildungje 14 €
Übernachtungtatsächliche Kosten laut Beleg
Fachliteratur, Lernmaterial, Prüfungsgebührentatsächliche Kosten
Zwei Kilometersätze auseinanderhalten
Beim täglichen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale: einfache Entfernung, 0,38 Euro je Kilometer. Bei einer Fortbildung als Auswärtstätigkeit gilt dagegen der Reisekostensatz: 0,30 Euro je tatsächlich gefahrenem Kilometer, also für Hin- und Rückweg. Bei 60 Kilometern einfacher Entfernung sind das 120 gefahrene Kilometer und damit 36 Euro pro Tag.

Ein durchgerechnetes Seminar

Ein dreitägiges Fachseminar in einer anderen Stadt, 180 Kilometer einfache Entfernung, Anreise am Vortag, Abreise am dritten Tag.

Beispielrechnung — Beträge sind Modellwerte, keine Erstattungsbeträge.
PositionBerechnungBetrag
Seminargebührlaut Rechnung890 €
Fahrt mit dem eigenen Pkw360 km × 0,30 €108 €
Übernachtung3 Nächte × 95 €285 €
Verpflegung Anreisetag14 €14 €
Verpflegung volle Tage2 × 28 €56 €
Verpflegung Abreisetag14 €14 €
Fachliteraturlaut Beleg62 €
Summe1.429 €

Die Seminargebühr macht in diesem Modell 62 Prozent der Summe aus. Der Rest — Fahrt, Übernachtung, Verpflegung, Material — entsteht aus Positionen, die häufig nicht mitgerechnet werden. Allein diese Fortbildung läge über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.

Unterlagen, Notizblock und Kaffeetasse bei einer beruflichen Fortbildung
Der größere Teil der Kosten entsteht meist nicht durch die Kursgebühr, sondern rund um sie herum.

Wenn die Bildungseinrichtung zur ersten Tätigkeitsstätte wird

Eine wichtige Ausnahme: Wird eine Bildungseinrichtung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zweck eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht, gilt sie als erste Tätigkeitsstätte. Dann greifen nicht die Reisekostenregeln, sondern die Entfernungspauschale — und Verpflegungspauschalen entfallen.

Bei berufsbegleitenden Abend- oder Wochenendkursen neben einer Vollzeitbeschäftigung ist das regelmäßig nicht der Fall.

Was der Arbeitgeber trägt, fällt heraus

Übernimmt der Arbeitgeber die Seminargebühr, entsteht insoweit kein eigener Aufwand — ein Abzug scheidet aus. Werden nur die Fahrtkosten erstattet, bleiben Gebühr, Übernachtung und Verpflegung abziehbar. Steuerfreie Erstattungen sind in der Steuererklärung gesondert anzugeben und mindern den Abzug entsprechend.

Umschulung und Berufswechsel

Auch Aufwendungen für eine Umschulung oder für die Vorbereitung auf einen neuen Beruf können Werbungskosten sein — als vorweggenommene Werbungskosten, wenn ein hinreichend konkreter Zusammenhang mit späteren Einnahmen besteht. Bestehen im Jahr der Aufwendungen keine oder geringe Einkünfte, kann ein Verlustvortrag entstehen, der in Folgejahren wirkt. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den Sonderausgaben der Erstausbildung.

Welche Belege gebraucht werden

  • Rechnung und Zahlungsnachweis für Gebühren,
  • Teilnahmebescheinigung oder Programm — sie belegen den beruflichen Bezug,
  • Hotelrechnung auf den eigenen Namen,
  • Fahrtnachweise oder eine Aufstellung der gefahrenen Kilometer mit Datum und Ziel,
  • eine kurze Notiz zum beruflichen Anlass, falls dieser nicht offensichtlich ist.

Eingereicht werden die Belege nur auf Anforderung. Wohin die Beträge in der Erklärung gehören, zeigt der Beitrag über die Zeilen in der Anlage N, die am häufigsten leer bleiben.

Online-Seminare rechnen sich anders

Bei einer Fortbildung, die vollständig von zuhause aus besucht wird, entfallen die größten Positionen: keine Fahrt, keine Übernachtung, keine Verpflegungspauschale — denn die Verpflegungspauschale setzt eine Abwesenheit von der Wohnung und von der ersten Tätigkeitsstätte voraus.

Abziehbar bleiben die Kursgebühr, Lernmaterial und gegebenenfalls angeschaffte Arbeitsmittel. Findet die Teilnahme an einem Arbeitstag überwiegend in der häuslichen Wohnung statt und wird die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht, kann für diesen Tag zusätzlich die Tagespauschale in Betracht kommen.

Sprachkurse, Führerschein und Studienreisen

Schwierig wird es, wenn eine Maßnahme beruflich und privat von Nutzen ist. Die Rechtsprechung verlangt dann eine Aufteilung nach objektiven Kriterien; ist eine solche nicht möglich und überwiegt die private Veranlassung nicht deutlich, kann der Abzug ganz entfallen.

  • Sprachkurse sind abziehbar, wenn die Sprache im Beruf benötigt wird. Ein Kurs im Ausland mit umfangreichem Freizeitprogramm wird regelmäßig kritisch geprüft.
  • Führerscheinkosten sind nur ausnahmsweise abziehbar, etwa bei einer Fahrerlaubnis, die für den Beruf zwingend erforderlich ist und privat kaum Nutzen hat. Der Pkw-Führerschein zählt in aller Regel nicht dazu.
  • Fachkongresse und Studienreisen sind abziehbar, soweit das Programm beruflich geprägt ist. Ein detailliertes Tagesprogramm ist hier der wichtigste Nachweis.

Einordnung

Fortbildungskosten sind die Position, die eine Werbungskosten-Summe am schnellsten über die Schwelle hebt — weil eine einzige mehrtägige Maßnahme bereits im vierstelligen Bereich liegen kann. Entscheidend ist, sie vollständig zu erfassen: Gebühr, Weg, Übernachtung, Verpflegung und Material gehören zusammen.

Quellen und fachliche Grundlage

  1. Einkommensteuergesetz, § 9 Abs. 4 und Abs. 4a EStG — erste Tätigkeitsstätte und Verpflegungspauschalen — https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
  2. Einkommensteuergesetz, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG — Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung — https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
  3. Bundesministerium der Finanzen, Lohnsteuer-Handbuch 2026 — Reisekosten und Fortbildung — https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2026/

Hinweis. Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Die tatsächliche steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab.

Genannte Beträge sind gesetzliche Pauschalen oder vereinfachte Rechenbeispiele. Ein steuerlicher Abzugsbetrag mindert die Bemessungsgrundlage — er ist keine Auszahlung und keine Steuererstattung in gleicher Höhe. Steuergesetze und Verwaltungsauffassungen können sich ändern; vor einer Steuerentscheidung sollten die aktuellen Regelungen geprüft oder fachkundiger Rat eingeholt werden.

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