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wenn der umzug beruflich veranlasst ist

Tax Expert Redaktion · 29.05.2026 · 5 Minuten Lesezeit
Umzugskartons in einer leeren Wohnung

Ein Umzug ist normalerweise Privatsache. Unter bestimmten Voraussetzungen wird er steuerlich zur beruflichen Angelegenheit — und dann greift eine eigene Pauschale, die ohne einen einzigen Beleg auskommt.

Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Die Prüfung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst ist zu klären, ob überhaupt eine berufliche Veranlassung vorliegt. Erst danach stellt sich die Frage, welche Positionen abziehbar sind.

Wann ein Umzug beruflich veranlasst ist

Anerkannt wird die berufliche Veranlassung insbesondere in diesen Fällen:

  • Arbeitgeberwechsel mit Wohnortwechsel,
  • Versetzung an einen anderen Dienstort,
  • erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung an einem anderen Ort,
  • Bezug oder Aufgabe einer Dienstwohnung auf Veranlassung des Arbeitgebers,
  • erhebliche Verkürzung der Fahrzeit zur ersten Tätigkeitsstätte.
Die Ein-Stunden-Regel
Der letzte Fall ist der praktisch wichtigste. Verkürzt sich die tägliche Fahrzeit zur Arbeit durch den Umzug um mindestens eine Stunde, wird die berufliche Veranlassung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs regelmäßig anerkannt — auch dann, wenn der Arbeitsplatz gleich bleibt und private Gründe zusätzlich eine Rolle gespielt haben. Gerechnet wird die Ersparnis für Hin- und Rückweg zusammen, also etwa 30 Minuten je Richtung.

Ziehen beide Partner um und verkürzt sich für jeden der Arbeitsweg entsprechend, kann die Zeitersparnis auch getrennt für jeden geprüft werden.

Die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen

Für die vielen kleinen Ausgaben rund um einen Umzug — Trinkgelder, Ummeldungen, Anpassen von Lampen und Gardinen, Änderung von Adressangaben — gibt es eine Pauschale, für die keine Belege eingereicht werden müssen. Die Beträge legt das Bundesfinanzministerium fest; die aktuellen Werte gelten für Umzüge ab dem 1. März 2024 und sind auch 2026 unverändert.

Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen bei Beendigung des Umzugs ab dem 01.03.2024.
PersonenkreisPauschale
Berechtigte Person964 €
Jede weitere Person im Haushalt (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder)643 €
Berechtigte ohne eigene Wohnung vor dem Umzug193 €

Für eine vierköpfige Familie ergibt das 964 Euro plus dreimal 643 Euro, zusammen 2.893 Euro — allein aus der Pauschale, ohne jeden Beleg. Wer höhere tatsächliche sonstige Auslagen hat, kann sie stattdessen einzeln nachweisen; ein Nebeneinander von Pauschale und Einzelnachweis für dieselben Positionen ist nicht vorgesehen.

Gepackte Umzugskartons und Unterlagen in einer Wohnung
Die Pauschale deckt die kleinen Posten ab — Spedition, Makler und doppelte Miete werden zusätzlich einzeln erfasst.

Was zusätzlich einzeln abgezogen werden kann

Neben der Pauschale für sonstige Auslagen kommen die eigentlichen Umzugskosten hinzu — hier ist der Einzelnachweis erforderlich:

  • Speditionskosten oder Kosten für Mietwagen, Transporter, Umzugshelfer und Verpackungsmaterial,
  • Reisekosten für den Umzugstag und für Fahrten zur Wohnungsbesichtigung,
  • Doppelte Mietzahlungen für einen Übergangszeitraum, wenn alte und neue Wohnung zeitweise parallel angemietet sind,
  • Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung — nicht für den Kauf einer Immobilie,
  • Kosten für einen umzugsbedingten Nachhilfeunterricht der Kinder, für den ein gesonderter Höchstbetrag gilt.

Nicht abziehbar sind die Kosten der neuen Einrichtung, Renovierungskosten der neuen Wohnung sowie alles, was den Wohnkomfort verbessert. Renovierungskosten für die alte Wohnung können dagegen abziehbar sein, soweit sie vertraglich geschuldet sind.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Paar ohne Kinder, Umzug wegen Arbeitgeberwechsels — Modellwerte, keine Erstattungsbeträge.
PositionBetrag
Pauschale berechtigte Person964 €
Pauschale Partnerin643 €
Spedition1.850 €
Doppelte Miete für einen Monat820 €
Maklergebühr Mietwohnung1.428 €
Fahrten zur Wohnungssuche96 €
Werbungskosten aus dem Umzug5.801 €

Ein beruflich veranlasster Umzug ist damit die einzige der hier behandelten Positionen, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag im Alleingang um ein Vielfaches übersteigen kann. Auch hier gilt: Es handelt sich um einen Abzugsbetrag, nicht um eine Erstattung in dieser Höhe.

Wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt

Bei einem beruflich veranlassten Umzug kann der Arbeitgeber die Kosten im Rahmen der maßgeblichen Grenzen steuerfrei erstatten. Erstattete Beträge können nicht zusätzlich als Werbungskosten angesetzt werden. Trägt der Arbeitgeber nur einen Teil, bleibt der selbst getragene Rest abziehbar.

Welche Unterlagen aufbewahrt werden sollten

  • Arbeitsvertrag, Versetzungsschreiben oder Nachweis über den neuen Dienstort,
  • bei der Ein-Stunden-Regel: eine nachvollziehbare Berechnung der Fahrzeit vorher und nachher,
  • alter und neuer Mietvertrag mit den Daten von Kündigung und Einzug,
  • Rechnungen von Spedition und Makler mit Zahlungsnachweis,
  • Meldebestätigung.

Die Beträge werden in der Anlage N unter den sonstigen Werbungskosten erfasst — mit einer kurzen Erläuterung zur beruflichen Veranlassung, die Rückfragen erspart.

Die Alternative: doppelte Haushaltsführung

Nicht jeder Wechsel des Arbeitsorts führt zum Umzug. Wird stattdessen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort angemietet und der Hauptwohnsitz beibehalten, kommt eine doppelte Haushaltsführung in Betracht. Abziehbar sind dann unter den gesetzlichen Voraussetzungen unter anderem:

  • die Unterkunftskosten am Beschäftigungsort bis zu 1.000 Euro im Monat,
  • eine Familienheimfahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer,
  • Verpflegungspauschalen für die ersten drei Monate,
  • Kosten für die notwendige Einrichtung der Zweitwohnung.

Voraussetzung ist ein eigener Hausstand am Hauptwohnsitz mit finanzieller Beteiligung an den Kosten der Lebensführung. Wird die doppelte Haushaltsführung später durch einen Umzug der ganzen Familie beendet, können die Umzugskosten für diesen abschließenden Schritt ihrerseits beruflich veranlasst sein.

Umzug im Ausland und Rückkehr nach Deutschland

Auch ein Umzug über die Grenze kann beruflich veranlasst sein. Entscheidend bleibt der berufliche Anlass, nicht die Entfernung. Zu beachten ist allerdings, dass ein Abzug als Werbungskosten voraussetzt, dass im betreffenden Jahr in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, denen die Kosten zugeordnet werden können. Bei einem Wegzug ins Ausland ist deshalb zusätzlich die Frage der Steuerpflicht zu klären — hier lohnt sich fachkundiger Rat vor dem Umzug, nicht danach.

Einordnung

Der Umzug ist ein seltener, aber betragsmäßig großer Posten. Weil er nur in dem Jahr wirkt, in dem er stattfindet, lohnt sich die genaue Erfassung besonders — und die Ein-Stunden-Regel macht ihn für mehr Beschäftigte relevant, als es auf den ersten Blick scheint. Wer sie erfüllt, sollte die Zeitersparnis dokumentieren, bevor der alte Arbeitsweg in Vergessenheit gerät.

Quellen und fachliche Grundlage

  1. Einkommensteuergesetz, § 9 Abs. 1 EStG — Werbungskosten — https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
  2. Bundesumzugskostengesetz, § 10 BUKG — Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen — https://www.gesetze-im-internet.de/bukg/__10.html
  3. Bundesministerium der Finanzen — BMF-Schreiben vom 28.12.2023 zu den Umzugskostenpauschalen — https://www.bundesfinanzministerium.de/
  4. Bundesfinanzhof — Rechtsprechung zur beruflichen Veranlassung von Umzügen — https://www.bundesfinanzhof.de/

Hinweis. Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Die tatsächliche steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab.

Genannte Beträge sind gesetzliche Pauschalen oder vereinfachte Rechenbeispiele. Ein steuerlicher Abzugsbetrag mindert die Bemessungsgrundlage — er ist keine Auszahlung und keine Steuererstattung in gleicher Höhe. Steuergesetze und Verwaltungsauffassungen können sich ändern; vor einer Steuerentscheidung sollten die aktuellen Regelungen geprüft oder fachkundiger Rat eingeholt werden.

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