werbungskosten
Beruflich veranlasste Ausgaben mindern steuerlich die Einkünfte — sobald sie zusammen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag läuft automatisch mit — und ist genau deshalb die Schwelle, an der sich jede weitere Werbungskosten-Position entscheidet.

Arbeitsmittel sind von der Homeoffice-Pauschale ausdrücklich nicht abgegolten. Sie laufen über eine eigene Regel — mit eigener Grenze und eigener Nutzungsdauer.

Das Steueränderungsgesetz 2025 hat die Entfernungspauschale vereinheitlicht. Für Pendler mit kurzem Arbeitsweg ändert sich damit mehr als für alle anderen.

Gewerkschaftsbeiträge verschwanden bisher meist im Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Seit 2026 gilt für sie eine eigene Regel — und die verändert die Rechnung.
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